Anregung für Münster nach §24 Gemeindeordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Münster erklärte im Mai 2019 den Klimanotstand und im August 2020 im Zuge des Klimaentscheids das Ziel der Klimaneutralität bis 2030. Im Verwaltungsbericht Umsetzung Münster Klimaneutral 2030 sind zwar mehr als 70 Maßnahmen für den Klimaschutz aufgelistet, es fehlen jedoch Verpflichtungen im für die Reduktion von Treibhausgasen kritischen Bereich der städtischen Agrar-, Forst- und Grünflächen. Auch in der kürzlich veröffentlichten Konzeptstudie Klimaneutralität Münster 2030 werden diese Bereiche nicht
berücksichtigt.

Durch ihren exzessiven Ausstoß von Treibhausgasen ist die Landwirtschaft gleichzeitig
(Mit-)Verursacherin und Leidtragende des Klimawandels und des globalen Temperaturanstiegs.
Der Erderwärmung ist nicht ausreichend entgegengewirkt, wenn lediglich fossile Energieträger durch regenerative Energiequellen ersetzt werden. Es bedarf einer Reduktion von Treibhausgasen in allen Bereichen, weshalb dieses Schreiben die Stadt Münster dazu auffordert, ihre Emissionen aus Acker- und Grünlandbewirtschaftung und Nutztierhaltung, kombiniert mit der Schaffung von Kohlenstoffsenken, zu reduzieren. Außerdem müssen Grünflächen naturgerecht genutzt werden und ein integraler Bestandteil von Klimaneutralitätskonzepten werden. Weiterhin müssen Prozesse in der Forstwirtschaft umweltgerecht gestaltet werden.

Wir regen an, städtische Agrar-, Wald- und Grünflächen in der unten näher beschriebenen
Form in die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bzw. zur Umsetzung der spezifischen Inhalte des Klimaentscheides einzubeziehen. 38 % des münsterschen Stadtgebiets werden landwirtschaftlich genutzt, 14% sind Wald. Aufgrund der Klimarelevanz der Landwirtschaft fordern wir die Stadt auf, eine umwelt- und
klimagerechte Bewirtschaftung von Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt sind, durch
entsprechende Maßnahmen zu fördern.
Primäres Ziel ist es, die städtischen Agrar-, Forst- und Grünflächen bis 2030 klimaneutral
zu betreiben. Diesbezügliche Treibhausgasemissionen sind drastisch zu senken. Für unvermeidbare THG-Emissionen sind Kohlenstoffsenken zu schaffen. Sekundäres Ziel ist es, die THG-Emissionen aus Land- und Forstwirtschaft im gesamten Stadtgebiet signifikant zu reduzieren. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit Umwelt- und Naturschutz, der Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen sowie der Förderung von Biodiversität.
Eine ausführliche Begründung dieser Anregung sowie hier erarbeitete Maßnahmenkataloge finden sich im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen für das Bündnis KlimaEntscheid Münster
Teresa Häuser Anuschka Tecker Detlef Lobmeyer Reinhard Weßlin

Anhang I: Ausführlicher Antrag mit Begründung
Anhang II: Maßnahmenkatalog Landwirtschaft
Anhang III: Maßnahmenkatalog Wälder
Anhang IV: Maßnahmenkatalog Grünflächen
Anhang V: Maßnahmenkatalog Pachtflächen

Aktuelle Unterstützer:innen
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Extinction Rebellion Münster
Gemeinwohlökonomie Münsterland
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Gemeinwohl-Ökonomie Münsterland
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Jeder-Mensch e.V.
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Psychologists for Future
Health for Future
ILWA Initiative für landwirtschaftlichen Wissensaustausch, Münster