Vorträge
Am 1.12.21 ab 19:30 bei Zoom: “Zählt jedes bisschen? Individuelle Verantwortung in der Klimakrise”
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Aktuell
Wir haben es satt – Münsterland!
Die berühmte Wir haben es satt!-Demo kommt auch nach Münster. 🗓️📍Am 02. Juni um 16 Uhr startet die Demo auf…
Mit oder ohne Flugbetrieb? Wie soll sich der Flughafen Münster/Osnabrück in Zukunft entwickeln?
Ein Streitgespräch Mittwoch, den 24. August 2022 Neue Flugziele, wieder steigende Fluggastzahlen nach zwei Jahren Pandemie am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO)….
Warum kommt Klima in den Medien oft zu kurz?
Mittwoch, 30. Juni 2021. 19:30 Uhr Referentin: Sara Schurmann, Journalistin Anmeldung unter: muenster@scientists4future.org ZOOM-Link wird nach der Anmeldung zugeschickt.
Wenn das Klima kippt – Kipppunkte und was wir tun können
Klimatische Kipppunkte lassen die Klimakrise sprunghaft voranschreiten. 📈 Wenn Kippunkte also außer Kontrolle geraten, kann das Überschreiten. die Erreichung des…
Vorbei
- 14. Juni 2021: Tierisch neutral oder Augenwischerei… Was tun Zoos gegen den Klimawandel. Es referierten: Miriam Göbel, Biologin und Dr. Philipp Wagner, Biologie.
- 18. Mai 2021: Wenn das Klima kippt. Kipppunkte und was wir tun können. Referent: Dr. Robert Meißner, Biophysiker.
Materialien und Links:
- EnBioLa: Energiepark und Biointensive Landwirtschaft. Stichworte zu einer Vision für die Umsetzung des Flughafens Münster/Osnabrück, 2020. Solarpaneele statt landender Flugzeuge, Gemüse statt parkender Autos: Eine Vision zur Nachnutzung des Flughafens Münster-Osnabrück (FMO) haben Dr. Jennifer Sobiech-Wolf und Professor Dr. Rosemarie Tüpker von „Scientists for Future“ Münster entwickelt. Die Utopie der Wissenschaftlerinnen sieht einen Energiepark gepaart mit biointensiver Landwirtschaft vor. Nachhaltige Arbeitsplätze stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie Lebensmittelsicherheit und Energiegewinnung.
- Flyer sind auch in Papierformat zum Verteiler bestellbar.
- Stellungnahme zum zivilen Ungehorsam, 13. Juli 2020: Nach ausgiebiger Diskussion in der Regionalgruppe S4F Münster hat Rechtsanwalt Dr. Mathis Bönte als Mitglied der Gruppe einen Fachartikel zu verfasst. Er untersucht die juristische Bewertung von Aktionen, die rechtliche Regelungen demonstrativ verletzen, um politische Aufmerksamkeit zu erregen. Häufig handelt es sich um Straf- oder Bußgeldtatbestände. Konkret wird der Frage nachgegangen, ob in solchen Fällen des zivilen Ungehorsams eine Rechtfertigung nach § 34 StGB (bzw. § 16 OWiG) in Betracht kommt. Inwieweit die Norm letztendlich eingreift, hängt von den Verhaltensweisen, Erkenntnismöglichkeiten und Vorstellungen der Beteiligten ab. Die Strafbarkeit (bzw. Ordnungswidrigkeit) kann daher nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Zum Artikel