Auf Druck des Agrarwendebündnisses des KlimaEntscheids Münster hat sich der Rat im Juni 2024 mit der Bewirtschaftungsweise der städtischen landwirtschaftlichen Flächen befasst. Hintergrund: Die rund 1000 ha Acker- und Grünland der Stadt Münster werden seit Jahrzehnten, meist in einjährigen Pachtverträgen, ohne ökologische Auflagen an die gleichen Landwirte verpachtet. Der Pachtzins liegt durchschnittlich bei 426 € – etwa die Hälfte des sonst üblichen Marktpreises. Die Ratskoalition von Bündnis90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt war zu Beginn der Legislaturperiode 2021 dem NABU-Antrag nachgekommen und hatte die Verwaltung beauftragt: Die Stadt Münster möge Verantwortung für den Artenschutz übernehmen, indem sie ihre landwirtschaftlichen Flächen ökologisch verpachtet. (Antrag A-R/0062/2021).

Seitdem hatte das Agrarwendebündnis in Gesprächen mit dem Landwirtschaftsbeauftragten der Stadt Münster darauf gedrungen, diesen für die Biodiversität wichtigen Ratsbeschluss umzusetzen und sowohl positive Beispiele anderer Kommunen und Institutionen aufgezeigt sowie konkrete sozial-ökologische Pachtkriterien für die Flächen der Stadt vorgeschlagen. In den Gesprächen wurden die unterschiedlichsten Begründungen vorgebracht, warum das nicht möglich sei: Eine wissenschaftliche Studie zur Flächenverpachtung müsse erstellt werden; das Amt habe zu wenig Personal, und bei einjährigen Pachtverträgen seien keine Naturschutzauflagen möglich. Eine einjährige Bindung der Flächen sei jedoch notwendig, um bei Bauvorhaben Flächen tauschen zu können.

Photo: Achim Grote

Dem Vorschlag der Gruppe, zur Vereinfachung auf allen Flächen ein Pestizidverbot einzuführen, wurde nicht entsprochen. Auch die Idee, 20 % der Flächen zur Förderung der Artenvielfalt brachliegen zu lassen, wurde nicht in Erwägung gezogen. Um den Stillstand in der Verwaltung zu überwinden, brachte die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP im Juni 2024 den Vorschlag der 20 %-Brache in einem Antrag in den Rat ein.

In der anschließenden Diskussion räumte der Rat ein, dass in Bezug auf den Ratsbeschluss zur Flächenverpachtung bisher nichts Wesentliches geschehen sei. Die Stadt Münster hat also in Zeiten der Biodiversitätskrise keine Verantwortung für den Artenschutz übernommen. Für das Pachtjahr 2024/2025 sollen – so der Wille der Ratskoalition – Pächter, die 20 % ihrer gepachteten Flächen brachliegen lassen, einen Pachtzinsnachlass erhalten. Ab 2025/26 – also in der nächsten Legislaturperiode – sollen dann Regelungen gelten, die die jetzige Koalition nicht umsetzen konnte: 20 % Brache – plus Glyphosatverbot. Zukünftig sollen dann die Pachtverträge nach ökologischen, regenerativen und sozialen Kriterien gestaffelt und bepreist werden. Der dazu notwendige Kriterienkatalog sollte nach der Sommerpause 2024 soweit fertig sein, dass er mit den Stakeholdern beraten werden kann. Ziellinie der Rathauskoalition war, dass das Konzept bis Ende 2024 fertig sein soll. Diese Zeitleiste wurde jedoch erneut nicht eingehalten. Die Einladung zum Beratungstermin liegt erst für den 18.12.2024 vor.

Für das Agrarwendebündnis des KlimaEntscheids

Anuschka Tecker, Celia Meienburg, Detlef Lobmeyer, Kristian Lilje, Rita Clausing und Teresa Häuser